vom Finanzamt (Agentur der Einnahmen) berechtigter Übermittler von Erklärungen des Tätigkeitsbeginns, von Datenänderungen sowie allen andern Urkunden betreffend die direkten und indirekten Steuern;
von den italienischen Handelskammern berechtigter Übermittler von Meldungen betreffend Einschreibungen und Änderungen, die Hinterlegung von Urkunden und die Beantragung von Zertifikaten;
Beistand bei Amtsgängen (Agentur der Einnahmen, Handelskammern, NIFS, INAIL usw.);